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Schritt 1:

Klicken Sie auf den Link zum >> Online-Antrag in Ihrer Angebots-Mail. Die Angebotsdaten können Sie durch Eingabe der Angebotsnummer in das Antragsformular laden.

Schritt 2:

Füllen Sie alle notwendigen Felder (Pflichtfelder sind mit einem roten * gekennzeichnet) aus und senden Sie den Antrag ab. Im Schritt 4 wählen Sie den Punkt „Tarifwechsel“ aus.

Schritt 3:

Sie erhalten von uns eine kurze Bestätigung zur Tarifumstellung an die angegebene Mailadresse.

Hinweis: der Versicherer führt den aktuellen Tarif in einem neuen EDV-System, welches Anträge nur noch digital verarbeiten kann. Der Antrag muss daher zwingend online gestellt werden. Auf die im alten System gespeicherten Daten kann der Versicherer hierfür nicht mehr zurückgreifen, so dass eine Neueingabe einiger (bereits bekannter) Daten leider unvermeidlich ist.

Der Versicherer hat einen neuen Tarif für Wohnmobile aufgelegt. Da hier andere Beitragsgrundlagen, Nachlasskombinationen und eine abweichende Staffel der SF-Klassen (maximal bis SF 20) verwendet werden, kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass sich der Beitrag im Vergleich zu Ihrer bisherigen Versicherung verändert.

Wir haben Ihnen das Angebot zum Tarifwechsel wie von Ihnen online berechnet unterbreitet und noch nicht geprüft, ob sich durch die neuen Berechnungsgrundlagen eine Ersparnis für Sie ergibt. Bei einem günstigeren Beitrag ist ein Wechsel in den neuen Tarif zu empfehlen. Der neue Tarif wurde leistungstechnisch nicht zu Ihrem Nachteil verändert.

Unser Spezialkonzept für Wohnmobile wurde leistungstechnisch nicht zu Ihrem Nachteil verändert. Sie genießen also auch weiterhin den vollen Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Geändert haben sich allerdings die zugrunde gelegten Tarifmerkmale. Der Beitrag ändert sich z. B. durch die Leistung des Fahrzeugs, die Aufbauart, das Fahrzeugalter, den Wohnort und die jährliche Kilometerfahrleistung.

Außerdem gilt die folgende Definition des Nutzerkreises: fahren dürfen der Versicherungsnehmer, dessen Ehe- bzw. Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft) und die Familienangehörigen 1. Grades (d. h. Eltern und Kinder). Für andere Nutzer muss auf einen beliebigen Fahrerkreis mit 5 % Zuschlag in der Kfz-Haftpflicht und 5 % Zuschlag in der Kfz-Vollkasko umgestellt werden.

Folgende Vorteile bietet der neue Tarif im Vergleich zum bisherigen Versicherungsschutz:

  • Unbegrenzte Erstattung bei Glasbruchschäden (abzüglich Selbstbeteiligung)
  • Fahrerschutz beitragsfrei inklusive
  • Auslandsschadenschutz beitragsfrei inklusive

Hinweis:  der bisher enthaltene >> Basis-Schutzbrief ohne Höhen-, Längen- oder Gewichtsbeschränkungen ist selbstverständlich weiterhin beitragsfrei mitversichert. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass wir ganz neu den >> ACCURA XXL-Schutzbrief mit deutlich höheren Leistungsgrenzen für 99 € zusätzlich anbieten können (auch in alten Tarifen möglich)!

In Ihrem Angebot wird das Leistungspaket „Wohnmobil Premium“ noch nicht mit eingerechnet. Den jährlichen Beitrag für das Leistungspaket im neuen Tarif können Sie dem Angebot auf Seite zwei entnehmen. Sie haben bei der Online-Beantragung des Tarifwechsels unter Schritt 3 die Möglichkeit, dieses Paket auch weiterhin einzuschließen.

Zu den Leistungen dieses Pakets haben wir Ihnen nachstehend einige Informationen zusammengestellt.

Was ist bei Wohnmobil Premium versichert?

36 Monate Neupreisentschädigung

Der HDI zahlt den Neupreis bei einem Totalschaden oder einem Verlust innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung. Der HDI erstattet den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung die erforderlichen Reparaturkosten mindestens 80 % des Neupreises betragen. Als Neufahrzeug gelten auch Fahrzeuge, die für einen Zeitraum von bis zu 5 Tagen auf den Kraftfahrzeughersteller oder -händler zugelassen waren und eine Laufleistung von 500 km nicht übersteigen.

36 Monate Kaufpreisentschädigung

Der HDI zahlt den Kaufpreis bei einem Totalschaden oder einem Verlust innerhalb von 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs auf Sie. Der HDI erstattet den Kaufpreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie die erforderlichen Reparaturkosten mindestens 80 % des Kaufpreises betragen. Der Kaufpreis des Fahrzeugs ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen.

Folgeschäden durch Tierbiss

Durch Tierbiss unmittelbar verursachte Folgeschäden am Wohnmobil sind bis 10.000 € pro Schadenfall mitversichert.

Mitversicherung von Eigenschäden

In der KFZ-Haftpflichtversicherung sind Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs an anderen auf Sie zugelassenen Fahrzeugen, an Ihnen gehörenden Gebäuden und an Ihren sonstigen Sachen mitversichert, sofern sich diese nicht im oder am versicherten Fahrzeug befinden. Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde.

Ersatz von Sportgeräten

Am Fahrzeug befestigte oder im Fahrzeug verwahrte Sportgeräte sind bei einem das Fahrzeug betreffenden Unfall, bei Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen, bei Murgang, sowie bei einem Zusammenstoß mit Tieren bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 1.500 € mitversichert.

Beschädigte Leuchtmittel

Der HDI erstattet nach einem Glasbruchschaden zusätzlich die Kosten für beschädigte Leuchtmittel (inklusive Xenonlicht).

Obige Aufzählung ist lediglich als Veranschaulichung zu verstehen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.

Wofür könnte ich das Leistungspaket brauchen?

Drei Gründe, warum der zusätzliche Einschluss des Pakets für Sie Sinn machen kann:

  1. Fahren Sie gerne mit Ihrem Wohnmobil ins Ausland?

Dann sollten Sie den Einschluss von Wohnmobil Premium unbedingt in Erwägung ziehen. Der dort enthaltene Auslandsschadenschutz sichert Sie ab, falls Sie unverschuldet im Ausland in einen Verkehrsunfall geraten. Sie können die Ihnen entstandenen Schäden über diesen Leistungsbaustein von Ihrem eigenen Kaskoversicherer einfordern. Reguliert wird dabei nach deutschem Recht. Sie ersparen sich somit die Scherereien und den Aufwand mit einem ausländischen KFZ-Versicherer. Eine Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts oder ein Abzug einer Selbstbeteiligung erfolgt nicht.

  1. Möchten Sie den Fahrer des Wohnmobils gegen Personenschäden absichern?

Dann benötigen Sie den im Leistungspaket enthaltenen „Fahrerschutz“. Für Personenschäden des Fahrers, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen, besteht über Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz (für Beifahrer hingegen schon). Diese Lücke schließt der Fahrerschutz, indem Sie darüber die Ihnen entstandenen Personenschäden so erstattet bekommen, als wäre ein Dritter an dem Unfall schuld.

  1. Sind bei Ihnen häufig Marder unterwegs?

Dann ist die im Leistungspaket enthaltene Erweiterung von Folgeschäden nach Tierbiss bis 10.000 € für Sie interessant. Sie können in den meisten Fällen nie sofort sehen, dass ein Marder einen Schlauch durchgebissen hat. Wenn Sie nun also völlig arglos den Motor starten und mit Ihrem Fahrzeug losfahren, kann dies dazu führen, dass in der Konsequenz ein Schaden am Motor oder anderen technischen Bauteilen entsteht. Da dieser Schaden nicht durch den tatsächlichen Tierbiss entsteht, ist eine Erweiterung der Tierbiss-Klausel notwendig. Diese Folgeschäden eines Tierbisses sind im Regelfall sehr kostspielig, so dass es durchaus Sinn macht, dieses Risiko zusätzlich abzusichern.

Hinweis: diese Leistungen können allesamt nicht einzeln, sondern nur komplett über das Leistungspaket „Wohnmobil Premium“ für 99 € jährlich versichert werden. Bei Saisonkennzeichen muss dieser Beitrag nur anteilig (je nach Anzahl der zugelassenen Monate) gezahlt werden

Kundeninformation zur Kraftfahrtversicherung, Vertragsgundlagen (AKB)
>> PDF-Download

Sonderbedingungen für privat genutzte Wohnmobile (W03)
>> PDF-Download

Sonderbedingungen Motor Komfort light (W04)
>> PDF-Download

Sonderbedingungen Mobilitäts-Schutz für privat genutzte Wohnmobile (W77)
>> PDF-Download

Der >> wohnmobilclub.de ist eine Abteilung der vvddw GmbH (Kooperationspartner der ACCURA) und ist ein Reisemobilclub.

Die Club-Mitgliedschaft ist Voraussetzung dafür, dass Sie auf Ihre Wohnmobilversicherung den Clubnachlass in Höhe von 10 % des Gesamtjahresbeitrags eingeräumt bekommen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 €. Da sich die 10%ige Ersparnis bei der Wohnmobilversicherung in allen Fällen auf einen deutlich höheren Betrag beläuft, haben Sie durch diese Mitgliedschaft immer einen Preisvorteil.

Weitere Leistungen (wie zum Beispiel ein Clubmagazin oder Ähnliches), Vorteile oder Verpflichtungen haben Sie durch die Clubmitgliedschaft nicht. Es handelt sich hierbei um eine passive Mitgliedschaft, das heißt Sie haben keine Verpflichtungen außer der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Sie werden auch niemals Werbemails oder Ähnliches erhalten.

Sie können bei Beantragung des Tarifwechsels die Mitgliedschaft im wohnmobilclub.de im Online-Antrag unter Schritt 5 durch Setzen des entsprechenden Hakens gleich mitbeantragen.

Wir kümmern uns dann um alles Weitere und berechnen den 10%igen Nachlass in Ihrer Wohnmobilversicherung sofort ab der Tarifumstellung mit ein. Sie müssen uns keine Mitgliedsbestätigung des wohnmobilclub.de / vvddw GmbH vorlegen!

Hinweis: die Zahlung des Mitgliedsbeitrags muss zwingend per Lastschrift erfolgen. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich.